Navigation überspringen Sitemap anzeigen

AGB

Buchung / Rücktritt:

  1. Die Vorbuchung vom Besitzer kann schriftlich (für Neukunden), mündlich oder telefonisch erfolgen und ist verbindlich ab dem Zeitpunkt der Vertragserstellung oder Ihrer Überweisung.
  2. Bestandskunden haben für eine Festbuchung des Pensionsplatzes den Gesamtbetrag als Anzahlung zu leisten. Sie erhalten nach der Buchungsbenachrichtigung eine Rechnung, die binnen 2 Wochen nach Erhalt widerrufen werden kann. Die Rechnung wird nach 14 Tagen fällig und gilt als Festbuchung.
  3. Neukunden müssen zur Festbuchung den Gesamtbetrag im Voraus zahlen.
  4. Die Buchung kann bis zu 4 Wochen vor Pensionsantritt mündlich widerrufen oder verändert werden, ohne Angabe von Gründen. In diesem Fall erhält der Kunde seinen entsprechenden Betrag zurück.
  5. Ein kurzfristiger Widerruf von unter 4 Wochen oder ein Fernbleiben ohne Abmeldung wird mit der gebuchten Gesamtsumme berechnet.
  6. Eine kurzfristige Veränderung des Pensionszeitraums von unter 4 Wochen wird voll berechnet. Mit einer Zusatzabsicherung können Sie sich jedoch auch gegen kurzfristigen Ausfall bis 1 Tag vor Pensionsbeginn absichern. Die Zusatzabsicherung ist freiwillig und beinhaltet zusätzlich 15% des Pensionsgesamtbetrages. Im Fall eines Abschlusses erhalten Sie bei Ausfall den entsprechenden Pensionsbetrag zurück, ohne die zusätzlichen 15 %.  Die Rückabsicherung muss im Voraus entrichtet werden und ist nicht Rückzahlungspflichtig.
  7. Sollten Sie Ihre Reise früher beenden, als vorher angegeben, so sind wir berechtigt, den nicht angetretenen restlichen Zeitraum für weitere 14 Tage maximal, spätestens bis Ende des angegebenen Zeitraums voll zu berechnen.

Berechnung:

  1. Die Berechnung des Tagessatzes erfolgt je Kalendertag (0.00 Uhr – 24.00 Uhr)
  2. An- und Abreisetag werden je wie ein normaler Kalendertag berechnet.
  3. Eine reine Tages- / Stundenunterbringung wird mit 27,00€ berechnet.
  4. Ein Pensionstagessatz beträgt pro Kalendertag 30,00 € je Hund, ab 2 Hunden 55,00€ für beide Hunde zusammen, ab 3 Hunden 81,00€  für 3 Hunde, jeder weitere Hund wird mit 17,50€ berechnet.

Weitere Vertragsbedingungen:

  1. Die Ausweisung von Neukunden erfolgt über Ihren Personalausweis.
  2. Für Tiere die nach erfolgter Pension von Dritten abgeholt werden, übernehmen wir keine Haftung für Mängel, die nicht unmittelbar nach Übergabe des Tieres angegeben werden.
  3. Die Übergabe des Tieres nach Pensionsantritt erfolgt lediglich an den Besitzer des Tieres. An Dritte kann das Tier nur übergeben werden, wenn eine schriftliche Handlungsvollmacht  vorliegt oder der Besitzer dieses mit uns vereinbart hat.
  4. Des Weiteren haften wir nur für Mängel, die der Besitzer spätestens 2 Tage nach Abholung des Tieres angemeldet hat.

Sicherheit:

  1. Die Tiere müssen mindestens 4 Wochen vor Pensionsantritt geimpft sein. Hierbei ist für Hunde die 5-fach Impfung und bei Kaninchen die 2-fach Impfung (gegen Myxomatose und RHD) maßgeblich. Als Nachweis bitte Impfpass mitbringen.
  2. Hunde müssen 1 Woche vor Pensionsantritt entwurmt und entfloht werden. Vergewissern Sie sich, dass Ihr Hund vor Pensionsantritt keine Flöhe hat.
  3. Bei Hunden wird eine zusätzliche Zwingerhustenimpfung über die Nase mind. 4 Wochen vor Pensionsantritt empfohlen. Für Hunde, die nicht über die Nase gegen Zwingerhusten geimpft sind, übernehmen wir keine Haftung bei Zwingerhusten.
  4. Sie verpflichten sich, vor Pensionsantritt, bestehende Krankheiten, Auffälligkeiten, Aggressionen, Unverträglichkeiten (z.B. Futtermittel) oder Ängste mitzuteilen.
  5. Bei Hunden wird eine grundsoziale Kompetenz vorausgesetzt, da die Hunde in der Gruppenhaltung untergebracht sind. Auch hier sind bestehende Aggressionen gegen z.B. andere Hündinnen / Rüden, große oder kleine Hunde, schwarze oder weiße Hunde, bestimmte Rassen unverzüglich mitzuteilen. Bei Hündinnen setzen wir voraus, dass diese während des Pensionsaufenthalts nicht läufig sind oder werden. Hierfür hat der Besitzer Sorge zu tragen.
  6. Für Hunde, die keine grundsoziale Kompetenz besitzen, haben wir Einzelplätze, bitte vergewissern Sie sich vorher, ob diese verfügbar sind.
  7. Das Tier darf bei Pensionsantritt keine ansteckenden Krankheiten oder Parasiten aufweisen.
  8. Zusätzlich wird empfohlen, Hunde gegen Borreliose, Babesiose und Leukose impfen zu lassen. Auch hier haften wir lediglich für geimpfte Tiere.


Risiken:


A. Tiere, die in ungewohnter Umgebung betreut werden, stehen immer zu einem gewissen Teil unter Stress. Unsere Aufgabe ist es, durch Beschäftigung und beruhigende Einwirkung dem Tier eine möglichst stressreduzierte Unterbringung während der Abwesenheit des Besitzers zu bieten. Auch die Gruppenhaltung soll dem Tier im interaktiven Spiel mit Artgenossen die Möglichkeit geben, vom tatsächlichen Geschehen abzulenken und so evtl. vorhandene Stressblockaden zu lösen. Dennoch lässt sich Stress beim Tier nicht immer vermeiden. Dieser kann sich wie folgt äußern:

  1. Manche Tiere fressen weniger Futter als zu Hause oder bewegen sich mehr als üblich; Deshalb kann es zu einer Gewichtsabnahme des Tieres kommen.
  2. Manche Tiere sind 1-2 Tage nach der Pension sehr ruhig und spielen nicht oder weniger. Dies ist kein Grund zur Beunruhigung. Gönnen Sie Ihrem Liebling 1-2 Tage Ruhe, denn Ihr  Tier möchte sich nur nach viel Bewegung und viel neuen Eindrücken erholen.
  3. Das Immunsystem kann durch Stress verringert werden. Bereits vorhandene Allergien oder Krankheiten können sich verstärkter zeigen. Diese Symptome sind kurzfristig und können sich auch nach der Pension, wenn das Tier zu Ruhe kommt, zeigen. In diesem Fall, sollten Sie uns Bescheid geben, damit wir Ihnen mitteilen können, was zu tun ist.
  4. In seltenen Fällen kann es zu Ausschlägen (kleine Stresspickel) oder zur Bindehautentzündung kommen, die in 2-3 Tagen wieder verschwinden. Auch diese  Symptome können nach dem Pensionsaufenthalt auftreten, nachdem das Tier zur Ruhe kommt. Teilen Sie dies bitte uns mit.

Sollte eine Pensionshaltung aufgrund extremen Stresses, der sich während der Betreuungszeit zeigt, nicht weiter möglich sein, so werden Sie umgehend von uns benachrichtigt.

B. Gewichtsabnahme des Tieres durch vermehrte Bewegung in der Gruppenhaltung oder durch Stress: Beugen Sie bei sehr sensiblen Tieren durch größere Futtermengen einige Tage vor Pensionsbeginn vor. Hierzu zählen:

  1. Tiere mit Idealgewicht oder dünne Tiere
  2. Kranke oder alte Tiere
  3. Sehr agile Tiere
  4. Bestimmte Rassen, wie z. B. Deutsche Doggen, Border Collies, Bulldoggen oder Huskys

C. Krankheiten, wie z.B. Virusinfektionen, Zwingerhusten, Bindehautentzündungen oder Magen-Darm-Trakt Viren können durch ein geschwächtes Immunsystem einfacher ausbrechen und gegebenenfalls andere Tiere mit anstecken.

D. In der Gruppenhaltung kann es in seltenen Fällen zu Beißereien zwischen 2 Artgenossen kommen: Deshalb: Klären Sie uns über die Charaktereigenschaften Ihres Tieres auf!
Haftung:

  1. Wir haften nur für Unfälle, die durch Fahrlässigkeit seitens der Mitarbeiter entstehen. Hiervon sind evtl. Beißereien zwischen Artgenossen ausgeschlossen. Auch Unfälle, die charakterbedingt, z.B. bei sehr wilden Tieren, sind von unserer eigenen Haftung ausgeschlossen. Auch hierbei beschränkt sich die Haftung auf Fahrlässigkeit seitens der Mitarbeiter. Wir verpflichten uns, unverträgliche Artgenossen unverzüglich voneinander zu trennen und evtl. notwendige Behandlungsmaßnahmen einzuleiten. Hierbei liegt es in unserer Entscheidung, ob eine Tierarztbehandlung notwendig ist. Sämtliche Kosten zur Behandlung des Tieres trägt der Besitzer des verursachenden Tieres, der von uns die Daten des Besitzers des verletzten Tieres erhält. Der Besitzer des verursachenden Tieres hat die Kosten bei Vorauszahlung Dritter (verletztes Tier, Tierpension) hinterher komplett zu übernehmen, auch wenn die Haftpflichtversicherung nicht oder teilweise eingreift.
  2. Bei bereits bestehenden Krankheiten haften wir für Folgen, die durch Fahrlässigkeit (z.B. vergessen des Eingebens einer Tablette, etc.) entstehen. Für sonstiges Entstehen von Krankheitsfolgen durch eine bereits bestehende Krankheit übernehmen wir keine Haftung.
  3. Für Krankheiten, die während eines Pensionsaufenthaltes entstehen, übernehmen wir nur die Haftung, wenn bereits 4 Wochen vor Pensionsantritt eine Impfung gegen diese Krankheit erfolgt ist. Sollte ein Tier sichtbar erkranken, verpflichten wir uns, dieses Tier von der Gruppe zu isolieren und evtl. notwendige Behandlungsmaßnahmen einzuleiten. Hierbei liegt es in unserer Entscheidung, ob eine Tierarztbehandlung notwendig ist. Sämtliche Kosten zur Behandlung des Tieres, die nicht geimpft sind trägt der Besitzer.
  4. Für Unfall- oder Krankheitsfolgen während der Pensionszeit, die durch mangelnde Hygiene oder Pflege des Tieres vor Pensionsantritt entstehen übernehmen wir keine Haftung.
  5. Für mitgebrachte Gegenstände, wie Leinen, Halsungen, Geschirre, Decken, T-Shirts, Spielzeuge, Näpfe, Körbe, etc. übernehmen wir keine Haftung. Es wird empfohlen, alte Decken und T-Shirts zu nehmen, die nötigenfalls entsorgt werden können und Gegenstände wie Leinen, Näpfe, etc. zu markieren, um Verwechselungen zu vermeiden.
    1. Sollte Ihre Hündin während des Pensionszeitraums läufig sein/werden, so sind wir berechtigt, sie vorzeitig aus der Betreuungszeit zurückzuholen. In der Zwischenzeit übernehmen wir keine Haftung für evtl. Deckung oder Beißereien. Wir sind in diesem Fall berechtigt, den vollen Pensionszeitraum dennoch zu berechnen. Der Besitzer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Hündin während des Pensionszeitraums nicht läufig ist oder wird.

USt-IdNr. 19/12/12488; Gerichtsstand ist Gifhorn.

Stand: 01.01.2024

Zum Seitenanfang